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17.09.2007

Abgeltungssteuer - die Würfel sind gefallen

Am 06.07.2007 stimmte der Bundesrat dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 zu. Damit ist die Abgeltungssteuer beschlossene Sache. In der Folge ist das Besteuerungsverfahren für Kapitalerträge ab dem 01.01.2009 komplett neu geregelt:
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Sie wird von der kapitalauszahlenden Stelle mit 25% des Ertrags zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag direkt einbehalten. Besteht Kirchensteuerpflicht, wird auch diese pauschaliert einbehalten und abgeführt.

Wichtige Übergangsregelungen:
>tGewinne aus Verkäufen von Wertpapieren, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, bleiben bei einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei.
>tNach dem 14.03.2007 gekaufte Zertifikate dürfen selbst nach Jahresfrist nur bis zum 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden.
Fazit:
Nehmen Sie rechtzeitig eine Depotneuausrichtung vor.



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